SARS-CoV-2-Nukleocapsid-Antikörper
SARS-CoV-2 nucleocapsid antibodiesMaterial
Serum: 1ml, EDTA-Plasma, Lithium-Heparin-Plasma
Methode
ECLIA (Roche)
Hinweis: Bei Anforderung "SARS-CoV-2-Antikörper" ohne weitere Angaben wird von uns der Antikörper gegen die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike (S)-Proteins durchgeführt. Antikörper gegen das Nucleocapsid müssen gesondert angefordert werden.
Bewertungskriterium
COI < 1.0: negativ
COI ≥ 1.0: positiv
Namentliche Meldepflicht für positive Befunde nur bei Hinweis auf eine aktuelle Infektion (Serokonversion der Antikörper).
Abrechnung
GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)
Antikörpernachweise, wenn sie diagnostische oder therapeutische Relevanz haben, sind als GKV Leistung abrechnungsfähig.
Aus anderen Gründen, z.B. auf Wunsch von Patienten oder organisatorischen Argumenten, kann die Bestimmung der Antikörper nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden, da es sich in dem Fall nicht um eine medizinisch notwendige Leistung handelt. Der veranlassende Arzt hat die Abgrenzung im Einzelfall zu verantworten und zu dokumentieren.
Der Ausführende muss dies als Begründung (siehe Leistungslegende) in der Abrechnung (Feld 5009) angeben. Bsp.: Immunsuppression.
Akute Infektion:
Antikörpertests können bei COVID-19-typischen Symptomen in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Insbesondere bei milden Verläufen ist ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mit einem PCR-Test nicht immer möglich. Eine SARS-CoV-2-Infektion kann dann indirekt durch serologische Verfahren nachgewiesen werden. Die Testung muss in direktem zeitlichem Bezug zu einer COVID-19-Symptomatik stehen !
Keine Kostenübernahme ohne Symptome!
Ein Antikörper-Test ohne direkten zeitlichen Bezug zu COVID-19-Symptomen beispielsweise zur Prüfung einer Immunität gegen Corona-Virus SARSCoV-2, ist keine Leistung der gesetzlichen Kassenversicherung und müsste als IGeL angefordert werden.
Auch die Überprüfung von Impfantikörpern ist KEINE Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung !
IGeL-Anforderung
GOÄ-Ziffer 4389 (Faktor 1,0): 13,99€. Bitte Kostenübernahmeerklärung der Patientin /des Patienten beifügen.
Privatleistung
GOÄ-Ziffer 4389 (Faktor 1,15): 16,09€ (zzgl. 4,60€ Versandkosten)
Download Anforderungsschein Antikörpertest (Anti-SARS-CoV-2) für IGEL und Privatversicherte.
Indikation
Der Antikörpertest ersetzt nicht die RT-PCR-Analyse in der frühen Phase der Infektion! Ein Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern stellt eine Ergänzung zur PCRDiagnostik dar und dient zur:
- Abklärung einer Infektion ab 2. Woche (oder später) nach Auftreten von Symptomen, wenn die PCR negativ ist,
- Nachweis einer Serokonversion als Beweis einer Infektion bei negativem Erstbefund.
- Abklärung von zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen bei milder bzw. unklarer Symptomatik,
- Antikörper-Screening bei medizinischem, pflegerischem Personal,
- Antikörper-Screening bei Mitarbeitern in Firmen, Geschäften, Einrichtungen, Organisationen, Vereinen u.a.,
- Erhebung epidemiologischer Daten, Screening der Bevölkerung
Durch die Heterogenität der SARS-CoV-2-Varianten und die hohe Seroprävalenz in der Bevölkerung (die meisten Personen haben mittlerweile Antikörper gegen SARS-CoV-2) haben Antikörpertestungen in der Individualdiagnostik erheblich an Bedeutung verloren.
Antikörper gegen die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike (S)-Proteins von SARS-CoV-2 werden nach Infektionen und Impfungen gebildet.
Antikörper gegen das Nucleocapsid von SARS-CoV-2 werden ausschließlich nach Infektionen gebildet.
Anmerkung
Weitere Informationen zu Corona / Covid-19 siehe RKI.
Näheres zu SARS-CoV-2 Antikörpertests einschließlich S Spike-Antikörper siehe LabmedLetter 136.
Akkreditiert
ja