Hepatitis Bc IgM-Ak
Hepatitis Bc IgM-AbMaterial
Serum: 1 ml, EDTA-Plasma, Heparin-Plasma, Litium Heparinat
Methode
ECLIA (Roche)
Indikation
Nachweis einer akuten / chronischen Hepatitis B (HBc IgM-Ak verschwinden meist nach einer akuten Infektion, sind aber auch bei einem relevanten Anteil von Patienten mit chronischer Erkrankung intermittierend positiv).
HBV-DNS Nachweis mittels PCR empfehlenswert.
Anmerkung
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 21 IfSG besteht eine namentliche Meldepflicht für alle direkten und indirekten Nachweise von Hepatitis-B-Virus.
Meldepflichtig sind folgende dem Labor vorliegende Befundkonstellationen:
- HBV-DNA-Nachweise (Nukleinsäure-Nachweise)
- HBsAg-Nachweise bestätigt durch einen Zusatztest (z.B. HBsAg-NT) oder durch HBc-Gesamt-Antikörpernachweis
Die Meldepflicht besteht danach unabhängig vom klinischen Bild und Infektionsstadium (Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, Deutscher Bundestag Drucksache 18/10938 v. 23.01.2017, S. 49). Allerdings müssen auch hier die Nachweise auf ein Vorhandensein des Erregers beim Menschen gerichtet sein, also auf eine aktive (replikative) akute oder chronische Hepatitis-B-Infektion hinweisen.
Keine Meldepflicht besteht danach:
- beim alleinigen Nachweis von Anti HBs (spricht für das Vorhandensein von Antikörpern aufgrund einer Impfung)
- bei Vorliegen indirekter Erregernachweise und negativem direktem Erregernachweis (ausgeheilte Hepatitis-B-Infektion).
Ferner entfällt die Meldepflicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben (z.B. Typisierungsergebnisse, neue Nachweismethoden) nicht erhoben wurden (§ 8 Abs. 3 Satz 1 IfSG)
Das Labor hat in der Meldung an das Gesundheitsamt den vollständigen Untersuchungsbefund einschließlich Typisierungsergebnisse zu melden. (s. im Übrigen zu den zu meldenden Angaben § 9 Abs. 2 Satz 1 IfSG)
Stand: 17.01.2018
Akkreditiert
ja