Humangenetik: EBM - Mutationssuche nicht mehr genehmigungspflichtig!
Änderung im EBM ab 1. Januar 2021: Umfangreiche Mutationssuchen (>25 Kilobasen bei erblichen, >20 Kilobasen bei erworbenen Erkrankungen) waren für GKV-Patient:innen bisher genehmigungspflichtig (EBM Ziffern 11514 bzw. 19425 und 19454). Diese Genehmigungspflicht entfällt ab 1. Quartal 2021, so dass größere NGS-Panel-Analysen ohne Antrag durchgeführt werden dürfen. Gleichzeitig wurde die genehmigungspflichtige Ziffer 11449 für indikationsbezogene Diagnostik (z.B. familiären Brust- und Eierstockkrebs) gestrichen. Somit können auch in dem Fall ggf. zusätzliche Gene ohne vorherigen Antrag untersucht werden.
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