SARS-CoV-2 PCR
SARS-CoV-2 PCRMaterial
Nasen-Rachen-Abstrich in 1-2 ml physiolog. NaCl mit einem Tupfer entnommen (Bitte keine Aluminium-Abstrichtupfer oder Gelabstriche!)
Nasen-Rachen-Spülung oder –Aspirat (1-2 ml)
Bronchoalveoläre Lavage (4 ml), Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert, 1-2 ml), Trachealsekret (1-2 ml)
Weitere allgemeine Informationen zu Covid-19 siehe RKI-Informationen.
Methode
RealTime PCR
Spezifischer Nachweis von SARS-CoV-2 im ORF1ab
Abrechnung
Die Labordiagnostik auf SARS-CoV-2 wird extrabudgetär über die Labor-GOP 32816 als Kassenleistung abgerechnet.
Indikation
PCR-Testungen auf SARS-CoV-2 sind nach ärztlicher Indikationsstellung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, siehe auch RKI-Information.
Anmerkung
Namentliche Meldepflicht für die Lungenerkrankung Covid-19 bei Verdacht, Erkrankung sowie Tod sowie gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), soweit er auf eine akute Infektion hinweist.
In unserem Labor erfolgt keine Probennahme für Patienten.
Erkrankte und/oder besorgte Bürger wenden sich bitte direkt an eine Arztpraxis oder Klinik.
Akkreditiert
ja